Gemeinden
Elternbeiträge und Subventionen
Sie haben die Möglichkeit, bei Ihrer Wohngemeinde Subventionen zu beantragen. Die Liste unserer Partnergemeinden finden Sie auf dieser Seite. Die Subventionsbeiträge gelten als Vertrag zwischen der Gemeinde und den Eltern. Die Eltern sind verantwortlich, die Subventionen rechtzeitig bei der zuständigen Stelle zu beantragen.
Ohne Subventionsberechtigung gilt der Volltarif.